Sprechzeiten / Bereitschaftsdienst
Allgemeine Sprechzeiten:
Montag: 09:00 - 11:30 Uhr
Dienstag: 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr
Eine Einhaltung der Sprechzeiten ist nicht erforderlich bei vereinbarten Terminen oder in dringenden Eilsachen.
Im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit bestehen folgende Funktionszeiten:
Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bei Gerichtsverhandlungen ist das Gerichtsgebäude bis Sitzungsende geöffnet.
Für dringende Fälle ist am Freitagnachmittag beim Amtsgericht Ettlingen bis 15:30 Uhr ein Bereitschaftsdienst erreichbar - telefonisch unter der Durchwahl-Nr. 400.
Bereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeiten:
Außerhalb der Dienstzeiten ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet für Angelegenheiten, die auf Grund ihrer Dringlichkeit nicht bis zum Beginn der regulären Dienstzeiten des Gerichts aufgeschoben werden können. Diese Rufbereitschaft besteht an arbeitsfreien Tagen von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr, an allen übrigen Tagen von 6:00 Uhr bis 7:30 Uhr und 16:30 Uhr (freitags 15:30 Uhr) bis 22:00 Uhr.
Haben Sie ein derart dringendes Anliegen, wenden Sie sich bitte an das zu diesen Zeiten für alle Geschäfte des Bereitschaftsdienstes zuständige Amtsgericht Karlsruhe.
Das Telefonverzeichnis des Amtsgerichts Ettlingen können Sie
hier downloaden (PDF-Format 11 KB).
