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Sprechzeiten / Bereitschaftsdienst

Allgemeine Sprechzeiten:

Montag:                 09:00 - 11:30 Uhr

Dienstag:              14:00 - 15:30 Uhr

Mittwoch:                09:00 - 11:30 Uhr

Donnerstag:          09:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr

Freitag:                   09:00 - 11:30 Uhr

Eine Einhaltung der Sprechzeiten ist nicht erforderlich bei vereinbarten Terminen oder in dringenden Eilsachen.

 

Im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit bestehen folgende Funktionszeiten:

Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Bei Gerichtsverhandlungen ist das Gerichtsgebäude bis Sitzungsende geöffnet.

 

Für dringende Fälle ist am Freitagnachmittag beim Amtsgericht Ettlingen bis 15:30 Uhr ein Bereitschaftsdienst erreichbar - telefonisch unter der Durchwahl-Nr. 400.  

 

Bereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeiten:

Außerhalb der Dienstzeiten ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet für Angelegenheiten, die auf Grund ihrer Dringlichkeit nicht bis zum Beginn der regulären Dienstzeiten des Gerichts aufgeschoben werden können. Diese Rufbereitschaft besteht an arbeitsfreien Tagen von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr, an allen übrigen Tagen von 6:00 Uhr bis 7:30 Uhr und 16:30 Uhr (freitags 15:30 Uhr) bis 22:00 Uhr.
Haben Sie ein derart dringendes Anliegen, wenden Sie sich bitte an das zu diesen Zeiten für alle Geschäfte des Bereitschaftsdienstes zuständige Amtsgericht Karlsruhe.

Das Telefonverzeichnis des Amtsgerichts Ettlingen können Sie  Telefonverzeichnis hier downloaden (PDF-Format  11 KB).